Für die öffentliche Sitzung des Ausschusses für Bau-, Planung-, Umwelt- um Klimaschutzangelegenheiten am 02.09.2021 hat der BÜRGERVEREIN JORK eine Anfrage mit Bezug zur E-Mobilität und Ladeinfrastruktur gestellt. Ziel ist, Lösungsoptionen für Bewohnerinnen und Bewohner von Häusern bzw. Wohnungen in Mehrfamilienhäusern zu finden, denen es nicht möglich ist, auf ein E-Mobil oder Hybridfahrzeug umzusteigen, weil kein Parkplatz am Gebäude zur Verfügung steht. Dadurch besteht auch keine Ladegelegenheit über den hauseigenen Stromanschluss. Diese Situation besteht z.B. entlang eines Abschnitts der Estebrügger Straße in der Ortsmitte von Estebrügge, s. anliegendes Foto. Folglich können diese betroffenen Mitbürgerinnen und Mitbürger von den aktuellen Fördermaßnahmen des Bundes für den Umstieg auf ein E-Mobil bzw. Hybridfahrzeug nicht profitieren. Dies gilt auch für die Beschaffung und Installation eines Ladegerätes, sog. Wall Box.Im schlechtesten Fall sind diese Betroffenen darauf angewiesen, wieder einen PKW mit klassischem Verbrennungsmotor zu beschaffen.
Der BÜRGERVEREIN JORK bittet die Verwaltung um Beurteilung dieser Sachlage, auch unter den klimaschutzpolitischen Zielstellungen der Gemeinde Jork. Welche Möglichkeiten bestehen, Stellplätze, die tlw. in öffentlichem Raum liegen bzw. in früherer Zeit abgelöst worden sind, mit einer geeigneten Ladeinfrastruktur zu versorgen? Wichtig ist dabei, nicht nur den angeführten Bereich in Estebrügge in die Prüfung zu nehmen, sondern auch ähnlich gelagerte Fälle im Gemeindegebiet.
Weitere Hintergrundinformationen:
Der Gesetzgeber hat zur Erreichung geoklimapolitischer Zielsetzungen einen breiten Maßnahmenkatalog beschlossen.
In diesem Rahmen haben PKW-Motoren mit fossilen Brennstoffen keine Zukunft mehr. Die politische Diskussion läuft darauf hinaus, dass ab einem Stichtag Neufahrzeuge mit einem klassischen Verbrennungsmotor nicht mehr zugelassen werden können. Folgt man dieser Diskussion, steht das Jahr 2030 für das Aus des Verbrennungsmotors.
Folglich ist davon auszugehen, dass die elektrisch betriebene Motorisierung zeitlich gesehen eine gewisse mehrjährige Dauer haben wird.
Daher bestehen Bestrebungen, bundesweit auch eine öffentlich und allgemein zugängliche (aber bei der Inanspruchnahme kostenpflichtige) Ladeinfrastruktur zu schaffen. Hierfür sind bereits Förderprojekte gestartet bzw. weitere befinden sich in Vorbereitung.
Da die E-Mobilität jedoch schnellstmöglich höhere Marktanteile erhalten soll, um dadurch den CO2-Ausstoß zu reduzieren, werden aktuell auch für den privaten Bereich diverse Förderungen angeboten. Diese erstrecken sich derzeit sowohl auf eine Bezuschussung bei der Anschaffung von E- oder hybriden PKW, bei der Besteuerung als auch bei der Bezuschussung von privater Ladeinfrastruktur, sog. Wall Box.
Letzteres setzt voraus, dass die Privatperson tatsächlich über die Möglichkeit verfügen kann, am betreffenden PKW-Stellplatz eine geeignete Ladevorrichtung installieren zu lassen.
Private Grundeigentümer mit Stellplätzen auf eigenem Grund und Boden haben hierfür die besten Voraussetzungen. Insoweit gibt es in der Gemeinde Jork für sicherlich eine hohe Anzahl von Grundeigentümern bestmögliche Voraussetzungen. Für Eigentümer von Wohnungen in Mehrparteienhäusern bzw. für Mieter von Wohnungen in Jork dürfte sich eine gemischte Situation darstellen.
ür die öffentliche Sitzung des Ausschusses für Bau-, Planung-, Umwelt- um Klimaschutzangelegenheiten am 02.09.2021 hat der BÜRGERVEREIN JORK eine Anfrage mit Bezug zur E-Mobilität und Ladeinfrastruktur gestellt. Ziel ist, Lösungsoptionen für Bewohnerinnen und Bewohner von Häusern bzw. Wohnungen in Mehrfamilienhäusern zu finden, denen es nicht möglich ist, auf ein E-Mobil oder Hybridfahrzeug umzusteigen, weil kein Parkplatz am Gebäude zur Verfügung steht. Dadurch besteht auch keine Ladegelegenheit über den hauseigenen Stromanschluss. Diese Situation besteht z.B. entlang eines Abschnitts der Estebrügger Straße in der Ortsmitte von Estebrügge, s. anliegendes Foto. Folglich können diese betroffenen Mitbürgerinnen und Mitbürger von den aktuellen Fördermaßnahmen des Bundes für den Umstieg auf ein E-Mobil bzw. Hybridfahrzeug nicht profitieren. Dies gilt auch für die Beschaffung und Installation eines Ladegerätes, sog. Wall Box.Im schlechtesten Fall sind diese Betroffenen darauf angewiesen, wieder einen PKW mit klassischem Verbrennungsmotor zu beschaffen.
Der BÜRGERVEREIN JORK bittet die Verwaltung um Beurteilung dieser Sachlage, auch unter den klimaschutzpolitischen Zielstellungen der Gemeinde Jork. Welche Möglichkeiten bestehen, Stellplätze, die tlw. in öffentlichem Raum liegen bzw. in früherer Zeit abgelöst worden sind, mit einer geeigneten Ladeinfrastruktur zu versorgen? Wichtig ist dabei, nicht nur den angeführten Bereich in Estebrügge in die Prüfung zu nehmen, sondern auch ähnlich gelagerte Fälle im Gemeindegebiet.
Weitere Hintergrundinformationen:
Der Gesetzgeber hat zur Erreichung geoklimapolitischer Zielsetzungen einen breiten Maßnahmenkatalog beschlossen.
In diesem Rahmen haben PKW-Motoren mit fossilen Brennstoffen keine Zukunft mehr. Die politische Diskussion läuft darauf hinaus, dass ab einem Stichtag Neufahrzeuge mit einem klassischen Verbrennungsmotor nicht mehr zugelassen werden können. Folgt man dieser Diskussion, steht das Jahr 2030 für das Aus des Verbrennungsmotors.
Folglich ist davon auszugehen, dass die elektrisch betriebene Motorisierung zeitlich gesehen eine gewisse mehrjährige Dauer haben wird.
Daher bestehen Bestrebungen, bundesweit auch eine öffentlich und allgemein zugängliche (aber bei der Inanspruchnahme kostenpflichtige) Ladeinfrastruktur zu schaffen. Hierfür sind bereits Förderprojekte gestartet bzw. weitere befinden sich in Vorbereitung.
Da die E-Mobilität jedoch schnellstmöglich höhere Marktanteile erhalten soll, um dadurch den CO2-Ausstoß zu reduzieren, werden aktuell auch für den privaten Bereich diverse Förderungen angeboten. Diese erstrecken sich derzeit sowohl auf eine Bezuschussung bei der Anschaffung von E- oder hybriden PKW, bei der Besteuerung als auch bei der Bezuschussung von privater Ladeinfrastruktur, sog. Wall Box.
Letzteres setzt voraus, dass die Privatperson tatsächlich über die Möglichkeit verfügen kann, am betreffenden PKW-Stellplatz eine geeignete Ladevorrichtung installieren zu lassen.
Private Grundeigentümer mit Stellplätzen auf eigenem Grund und Boden haben hierfür die besten Voraussetzungen. Insoweit gibt es in der Gemeinde Jork für sicherlich eine hohe Anzahl von Grundeigentümern bestmögliche Voraussetzungen. Für Eigentümer von Wohnungen in Mehrparteienhäusern bzw. für Mieter von Wohnungen in Jork dürfte sich eine gemischte Situation darstellen.
Dieser Umstand ist nicht neu und führte bereits in der Vergangenheit auch regelmäßig zu politischen Diskussionen oder machte ein Verwaltungshandeln, z.B. im Rahmen von Baugenehmigungen, erforderlich.
Anlieger des betreffenden Abschnittes können sich dem Vernehmen nach nicht mit einem neuen elektrisch bzw. hybrid betriebenen PKW ausstatten. Ferner sind sie faktisch von der Inanspruchnahme aktueller staatlicher Förderungen ausgeschlossen. Im Fall, dass ein Alt-PKW, z.B. aus Schadensgründen (Unfall) nicht mehr genutzt werden kann, bleibt den Betroffenen derzeit nur, in alte, also umweltbelastendere PKW zu investieren.
Dieser Umstand ist nicht neu und führte bereits in der Vergangenheit auch regelmäßig zu politischen Diskussionen oder machte ein Verwaltungshandeln, z.B. im Rahmen von Baugenehmigungen, erforderlich.
Anlieger des betreffenden Abschnittes können sich dem Vernehmen nach nicht mit einem neuen elektrisch bzw. hybrid betriebenen PKW ausstatten. Ferner sind sie faktisch von der Inanspruchnahme aktueller staatlicher Förderungen ausgeschlossen. Im Fall, dass ein Alt-PKW, z.B. aus Schadensgründen (Unfall) nicht mehr genutzt werden kann, bleibt den Betroffenen derzeit nur, in alte, also umweltbelastendere PKW zu investieren.
Da diese Anlieger über einen baulich gesicherten Besitzstand verfügen, steht die Frage im Raum, ob staatliche Stellen, als verlängerter Arm sozusagen die Kommune, bei der Bereitstellung von einer Ladeinfrastruktur behilflich sein müssten.
In einem längeren Bereich des Straßenzuges „Estebrügger Straße“ im Gemeindeteil Estebrügge haben Eigentümer und Bewohner auf der östlichen Straßenseite, also auf oder hinter dem Deich, liegend objektiv und tatsächlich keine Möglichkeit, ihre PKW auf dem eigenen Grundstück abstellen zu können