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Sehr geehrter Herr Bürgermeister,

ich stelle namens der Ratsfraktion BVJ Jork folgenden Antrag:

1. Antrag auf Durchführung eines Umlaufverfahrens mit Abschluss am 22.04.2020.

Die Begründung ergibt sich aus 2. und 3.

2. Regelung der Kita-Gebühren für Eltern

Beschlusstext:

Der Verwaltungsausschuss beschließt,

1. die Aussetzung der Forderungseinziehung für Kita-Gebühren (Kosten für Nutzung von Krippe, Kindergarten und Hort soweit mit Gebühren belegt) mit sofortiger Wirkung für die Nutzungsmonate ab Gebührenmonat Mai 2020 bis einschließlich der Gebührenmonate Juni und Juli 2020, mit dem Vorbehalt, dass o.g. Einrichtungen über den 06.05.2020 weiterhin nicht geöffnet werden dürfen.

2. Kita-Gebühren für Leistungszeiträume ab dem 16.03.2020, auf jeden Fall ab dem 01.04.2020, in denen keine vertragliche Leistung zur Kinderbetreuung erbracht worden sind, werden mit Ablauf des Monatsletzten des betreffenden Monats vollständig erlassen.

3.  Soweit die Gemeinde Jork unmittelbar Betriebs- und Personalkostenerstattungen an die KIta-Betreiber (z.B. Kirchenverband, DRK und Verein Tintenklecks (für den Hort) der einzelnen o.g. Einrichtungen leistet, übernimmt die Gemeinde Jork, soweit kein anderer Leistungsverpflichteter (Landkreis Stade oder Land Niedersachsen) zuständig ist, den Einnahmeausfall aus Ziffer 2.1 und überweist den Fehlbetrag an den Träger der jeweiligen Einrichtung, um insbesondere die Gehaltszahlung an das Personal in den Einrichtungen sicherzustellen.

4. Die Verwaltung wird beauftragt, die monatlich nach Ziffern 2.1 und 2.3 entstehenden Mehraufwände beim Land Niedersachsen geltend zu machen.

5. Die Verwaltung wird beauftragt, über den kommunalen Spitzenverband NSGB weiterhin beim Land vorstellig zu werden, um ein Finanzierungsprogramm zugunsten der Kommunen für die Einnahmeausfälle und die Kostensteigerungen im Sozialwesen aufzulegen.

Begründung zu Ziffer 2.1

Mit der einschlägigen Verordnung des Landes vom 17.04.2020 kommt es weiterhin dazu, dass die Kita-Einrichtungen (Krippe, Kindergarten und Hort) geschlossen bleiben.
Lediglich ein Notbetrieb ist zulässig.

Es ist davon auszugehen, dass der Kitabetrieb auch über den 06.05.2020 (Geltungsdauer der vorgenannten Verordnung) eingestellt bleibt. Gemäß der Verbreitung von Informationen über die Presse am 16. und 17.04.2020 heißt es, dass die Kita-Einrichtungen bereits bis einschließlich Juni 2020 geschlossen bleiben. Diese Entscheidung wird mit der vorgenannten Verordnung nicht getroffen. Gleichwohl gibt es hinreichend Hinweise, dass die Schließung für Krippe, Kindergärten und Hort bis dahin andauern werden.

Vor diesem Hintergrund ist es den Eltern als Vertragspartner für die Nutzung o.g. Einrichtungen nicht vermittelbar, wenn die vertraglich zu leistenden Gebühren trotz der Nichterbringung von Leistungen trotzdem erhoben werden. Spätestens in der KW 18 (27.04. bis 01.05.2020) steht die Einziehung der Monatsgebühr Mai 2020 an, soweit Lastschriften noch bestehen. Im Übrigen steht die Forderungserhebung im Raum.

Um diese Maßnahmen gegen die Eltern zu vermeiden, soll der VA a) kurzfristig im Umlaufverfahren tagen und b) die Sachbeschlüsse 2.1 bis 2.5 fassen. Damit den am Prozess mitwirkenden Stellen noch die Möglichkeit gegeben werden kann, die Forderungseinziehung für den Monat Mai zu stoppen bzw. die Erstellung von  Forderungsschreiben zu verhindern, kommt es darauf an, dass diese Stellen nach Möglichkeit am Donnerstag, 23.04.2020 durch die Verwaltung der Gemeinde Jork entsprechend informiert werden. Hieraus ergibt sich die Dringlichkeit, dass der VA das Umlaufverfahren am 22.04.2020 abschließt.

Begründung zu Ziffer 2.2

Da die Einrichtungen wegen staatlicher Intervention nicht geöffnet werden durften, konnte die vertraglich Gegenleistung nicht erbracht worden. Soweit dennoch Gebühren erhoben worden sind und es zu einer Zahlung durch die Eltern als Vertragspartner gekommen ist, sind diese zu erstatten. Im Übrigen sind diese Forderungen zu erlassen.

Da derzeit nicht ausgeschlossen werden kann, dass sich die Schließung bis in den Juli 2020 fortsetzt, wird mit der beantragten Beschlusslage erreicht, dass die Eltern sicher sein können, dass die Forderungen nicht durchgesetzt werden. Dies ist insbesondere deshalb von Bedeutung, da zahlreiche Eltern mit anderen Konsequenzen der Coronavirus-Pandemie wie Kurzarbeit und damit einem harten Einschnitt in die Einkommenssituation konfrontiert sein können. Um eine Entlastung dieser betroffenen Familien zu erzielen, ist diese kommunale Entscheidung sozial geboten. Zu berücksichtigen ist ferner, dass auch zahlreiche Alleinstehende mit Kindern sich unter diesem Kreis der Betroffenen befinden.

Begründung zu Ziffer 2.3

Die Beschlusslage nach Ziffer 2.1 und 2.2 führt unmittelbar zu einem Einnahmeverlust bei den Elternbeiträgen. Damit die Betreiber nicht gefährdet werden, soll die Gemeinde Jork für das fehlende Gebührenaufkommen einspringen. Dadurch soll erreicht werden, dass insbesondere die Personalgehälter weiter gezahlt werden. Hier ist zu vermeiden, dass gegenüber dem Kita-Personal Kurzarbeit angeordnet wird. Dies würde in der Folge Abwanderungen zu Betreibern befördern, die die Maßnahme „Kurzarbeit“ nicht ergreifen. Ansonsten entstünde in der Folgezeit eine weitere Belastung der Betreuungssituation.

Begründung zu Ziffer 2.4 und Ziffer 2.5

Da die Schließung der Kita-Einrichtungen nicht von der Gemeinde Jork beschlossen worden ist, sondern von übergeordneter staatlicher Stelle, hier Land Niedersachsen, soll vorsorglich und die gemeindlichen Interessen wahrend, der zusätzlich entstehende Kostenaufwand beim Land Niedersachsen geltend gemacht werden. Additiv und u.U. als Ersatz für die Ablehnung des Landes auf direkte Kostenübernahme soll ein kommunales Sonderprogramm, mit dem Ziel der Milderung auf die wirtschaftlichen Konsequenzen der Coronavirus-Pandemie durch das Land erwirkt werden. Dies dürfte nur in einem Verbund gelingen. Daher kommt der NSGB als Adressat in Betracht.

Es wird ferner beantragt, dass die Verwaltung zu jedem Punkt der Beschlüsse 2.1 bis 2.5 die Möglichkeit für eine Abstimmung mit „ja“ oder „nein“ einräumt.

Mit freundlichen Grüßen
Partho Banerjea
Vorsitzender der Ratsfraktion
BÜRGERVEREIN JORK

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